Falkentaler Steig 82 · 13467 Berlin
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Erbengemeinschaften

Gemeinsam erben.
Gemeinsam lösen.

Sie haben eine Immobilie geerbt und brauchen Hilfe bei der gemeinsamen Lösung? Eine geerbte Immobilie bringt nicht nur rechtliche Fragen – sondern auch Emotionen, Erinnerungen und manchmal Konflikte. Wir bieten Erbengemeinschaften in Berlin und Brandenburg persönliche Hilfe durch diese besondere Situation.

Wir verstehen Sie

Wenn eine Immobilie zur Herausforderung wird

Sie haben eine Immobilie geerbt – vielleicht das Elternhaus, die Wohnung eines geliebten Menschen oder ein Mehrfamilienhaus, das schon seit Generationen in der Familie ist. In dieser Situation vermischen sich Trauer, Verantwortung und offene Fragen zu einem Knäuel, das sich alleine nur schwer entwirren lässt.

Wenn Sie nicht allein erben, sondern Teil einer Erbengemeinschaft sind, kommen weitere Herausforderungen hinzu: Unterschiedliche Vorstellungen, verschiedene Lebenssituationen und manchmal auch lang schwelende Familienkonflikte.

Sie müssen das nicht alleine durchstehen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu gewinnen und eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können.

Einfamilienhaus mit Garten
Grundlagen

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben – sei es durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge. Alle Miterben werden zusammen Eigentümer des gesamten Nachlasses. Das bedeutet: Kein einzelner Erbe kann allein über das Vermögen entscheiden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Erbengemeinschaft den Nachlass gemeinsam verwaltet und sich letztlich auf eine Auseinandersetzung – also die Aufteilung oder Verwertung des Nachlasses – einigt. Bei Immobilien ist das besonders komplex, denn ein Haus lässt sich nicht einfach in Stücke teilen.

Typische Konstellationen: Geschwister erben das Elternhaus. Ehepartner und Kinder teilen sich eine Wohnung. Oder entferntere Verwandte erben überraschend eine Immobilie. Jede Situation ist anders – und jede benötigt eine individuelle Lösung.

Gut zu wissen

§ 2032 BGB: Bei mehreren Erben wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben.

§ 2038 BGB: Die Verwaltung des Nachlasses steht allen Miterben gemeinschaftlich zu.

§ 2042 BGB: Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen – es sei denn, sie wurde durch Testament ausgeschlossen.

Einstimmigkeit: Für größere Entscheidungen wie den Verkauf brauchen Sie die Zustimmung aller Miterben.

Herausforderungen

Was die Situation so schwierig macht

01
Unterschiedliche Interessen
Der eine möchte das Haus behalten, der andere braucht das Geld, und der dritte wohnt im Ausland und möchte sich möglichst wenig kümmern. Diese unterschiedlichen Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen, ist die größte Herausforderung – vor allem wenn Emotionen im Spiel sind.
02
Emotionale Belastung
Es geht um mehr als Quadratmeter und Grundbucheinträge. Es geht um das Zuhause von Menschen, die man geliebt hat. Entscheidungen über die Immobilie fühlen sich manchmal an wie Entscheidungen über Erinnerungen. Dieses Gefühl ist berechtigt und wichtig.
03
Rechtliche Komplexität
Grundbuchberichtigung, Erbschein, Erbschaftssteuer, Verkehrswertgutachten – die juristischen und finanziellen Aspekte einer Erbimmobilie sind anspruchsvoll. Ohne erfahrene Begleitung ist es leicht, Fehler zu machen – was meist bedeutet, Geld zu verlieren.
04
Zeitdruck und laufende Kosten
Solange die Erbengemeinschaft besteht, fallen Kosten an: Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung. Eine leerstehende Immobilie verliert außerdem an Wert. Je länger die Uneinigkeit dauert, desto teurer wird es für alle.
In über 30 Jahren als Makler habe ich viele Familien durch diese Situation begleitet. Ich weiß, wie schwer es ist, sachliche Entscheidungen zu treffen, wenn das Herz schwer ist. Genau deshalb bin ich an Ihrer Seite.
Franz Fleck, Geschäftsführer
Ihr Ansprechpartner

Persönlich. Erfahren. Engagiert.

Bei Fleck Immobilien steht der Mensch im Mittelpunkt – nicht die Transaktion. Franz Fleck begleitet Sie persönlich durch jeden Schritt und sorgt dafür, dass Sie sich jederzeit gut aufgehoben fühlen.

Franz Fleck
Immobilienmakler · Geschäftsführer
Franz Fleck

Über 30 Jahre Erfahrung auf dem Berliner Immobilienmarkt. Franz Fleck kennt die Berliner Kieze, die Marktdynamik und den Wert jeder Immobilie. Er begleitet Sie von der Erstberatung über die Bewertung bis hin zum erfolgreichen Abschluss – mit Feingefühl, Verhandlungsgeschick und echtem Interesse an Ihrer Situation.

Gerade bei Erbengemeinschaften weiß er, wie wichtig Einfühlungsvermögen und Transparenz sind. Er nimmt sich die Zeit, alle Beteiligten abzuholen und gemeinsam die beste Lösung zu finden.

Für rechtliche Fragestellungen arbeitet er eng mit einem erfahrenen Juristen zusammen, sodass Ihre Interessen auch rechtlich stets abgesichert sind.

Warum persönliche Betreuung entscheidend ist

Bei einer Erbengemeinschaft laufen viele Fragen parallel: Welchen Wert hat das Haus? Wie verteilen sich die Anteile? Was passiert bei unterschiedlichen Vorstellungen? Solche Situationen erfordern nicht nur Fachwissen, sondern vor allem jemanden, der zuhört, vermittelt und das Spielfeld von außen betrachtet. Wer nicht selbst emotional beteiligt ist, findet leichter eine Lösung – und mit jahrelanger Erfahrung und der nötigen Kreativität lassen sich auch in verfahrenen Situationen neue Wege schaffen.

Bei Fleck Immobilien bekommen Sie genau das: einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Situation versteht, alle Beteiligten zusammenbringt und den Prozess von der Bewertung bis zum Notar begleitet – mit Erfahrung, Ruhe und einem klaren Plan.

Ihre Optionen

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Es gibt nicht den einen richtigen Weg. Welche Lösung für Ihre Situation passt, hängt von vielen Faktoren ab. Hier die wichtigsten Optionen im Überblick:

01
Gemeinsamer Verkauf
Alle Erben einigen sich auf den Verkauf der Immobilie. Der Erlös wird gemäß der Erbquoten aufgeteilt. Das ist oft die einfachste und fairste Lösung – vor allem wenn keiner der Erben die Immobilie selbst nutzen möchte.
Häufigste Lösung
02
Auszahlung der Miterben
Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen Miterben aus. Voraussetzung: Der übernehmende Erbe muss den Anteil der anderen finanzieren können. Eine professionelle Bewertung sorgt für Fairness.
Bei Eigennutzungswunsch
03
Verkauf des Erbanteils
Einzelne Erben können ihren Anteil an der Erbengemeinschaft verkaufen – an Miterben oder an Dritte. Die Miterben haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. So können sich einzelne Erben aus der Gemeinschaft lösen.
Für einzelne Erben
04
Gemeinsame Vermietung
Die Erbengemeinschaft behält die Immobilie und vermietet sie. Die Mieteinnahmen werden aufgeteilt. Das erfordert allerdings eine funktionierende Zusammenarbeit aller Erben bei der Verwaltung.
Bei guter Zusammenarbeit
05
Realteilung
Bei größeren Immobilien (z.B. Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser) kann das Objekt physisch aufgeteilt werden – etwa durch Bildung von Wohnungseigentum. Funktioniert nur, wenn die Immobilie teilbar ist.
Bei großen Objekten
06
Teilungsversteigerung
Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Das ist der letzte Ausweg – fast immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Wir helfen Ihnen, es nicht so weit kommen zu lassen.
Letzter Ausweg
Unser Weg mit Ihnen

Schritt für Schritt zur besten Lösung

01
Persönliches Erstgespräch
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation. In einem vertraulichen Gespräch hören wir zu, verstehen die Familienkonstellation und klären erste Fragen. Kostenlos und unverbindlich – auch gerne bei Ihnen vor Ort.
02
Professionelle Immobilienbewertung
Eine fundierte Wertermittlung schafft die Grundlage für faire Entscheidungen. Wir bewerten Ihre Immobilie sorgfältig und transparent, damit alle Erben auf derselben Informationsbasis entscheiden können.
03
Gemeinsame Lösungsfindung
Wir präsentieren Ihnen alle Optionen mit Vor- und Nachteilen und helfen, einen Konsens zu finden. Als neutrale Instanz können wir vermittelnd wirken, wenn die Meinungen auseinandergehen.
04
Umsetzung und Begleitung
Ob Verkauf, Auszahlung oder Vermietung – wir koordinieren den gesamten Prozess. Von der Vermarktung über Besichtigungen bis zum Notartermin. Sie können sich auf uns verlassen.
Franz Fleck im Beratungsgespräch
Ihre Checkliste

Was Sie jetzt tun können

Auch wenn die Situation überwältigend wirkt – mit diesen ersten Schritten gewinnen Sie Klarheit und Handlungsfähigkeit:

  • Erbschein beantragen – beim Nachlassgericht oder durch einen Notar. Er legitimiert Sie als Erben.
  • Grundbuch berichtigen lassen – die neuen Eigentümer müssen eingetragen werden.
  • Immobilie sichern – Versicherungen prüfen, laufende Verträge sichten, Zustand dokumentieren.
  • Fristen beachten – Erbschaftssteuer-Frist (3 Monate Meldepflicht), Ausschlagungsfrist (6 Wochen).
  • Professionelle Bewertung – lassen Sie den Wert der Immobilie neutral ermitteln.
  • Miteinander reden – setzen Sie sich mit allen Erben zusammen. Offene Kommunikation verhindert Eskalation.
Warum Fleck Immobilien

Was uns unterscheidet

01
Über 30 Jahre Erfahrung in Berlin
Wir kennen den Berliner Immobilienmarkt in- und auswendig. Diese Erfahrung fließt in jede Bewertung und jede Vermarktungsstrategie ein – damit Sie den bestmöglichen Erlös erzielen.
02
Makler & Jurist als Doppelspitze
Bei uns erwartet Sie keine klassische Makler-Beratung, sondern ein eingespieltes Team aus immobilienwirtschaftlicher und juristischer Expertise. Jede Empfehlung ist wirtschaftlich fundiert und rechtlich geprüft.
03
Einfühlsame & neutrale Vermittlung
Wir wissen, dass hinter jeder Erbimmobilie eine Geschichte steckt. Als unabhängige Instanz vermitteln wir zwischen den Erben und schaffen sachliche Entscheidungsgrundlagen – ohne Partei zu ergreifen.
04
Alles aus einer Hand
Von der Bewertung über die Vermarktung bis zum Notartermin – und bei Bedarf mit Steuerberatern und Gutachtern aus unserem Netzwerk. Sie haben einen Ansprechpartner für alles.
Franz Fleck – Fleck Immobilien
Nächster Schritt
Lassen Sie uns gemeinsam
Ihren Weg finden.
Ein erstes Gespräch kostet nichts – außer ein wenig Überwindung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie, hören zu und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Erbengemeinschaft.