Sie haben eine Immobilie geerbt und brauchen Hilfe bei der gemeinsamen Lösung? Eine geerbte Immobilie bringt nicht nur rechtliche Fragen – sondern auch Emotionen, Erinnerungen und manchmal Konflikte. Wir bieten Erbengemeinschaften in Berlin und Brandenburg persönliche Hilfe durch diese besondere Situation.
Sie haben eine Immobilie geerbt – vielleicht das Elternhaus, die Wohnung eines geliebten Menschen oder ein Mehrfamilienhaus, das schon seit Generationen in der Familie ist. In dieser Situation vermischen sich Trauer, Verantwortung und offene Fragen zu einem Knäuel, das sich alleine nur schwer entwirren lässt.
Wenn Sie nicht allein erben, sondern Teil einer Erbengemeinschaft sind, kommen weitere Herausforderungen hinzu: Unterschiedliche Vorstellungen, verschiedene Lebenssituationen und manchmal auch lang schwelende Familienkonflikte.
Sie müssen das nicht alleine durchstehen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu gewinnen und eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können.
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben – sei es durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge. Alle Miterben werden zusammen Eigentümer des gesamten Nachlasses. Das bedeutet: Kein einzelner Erbe kann allein über das Vermögen entscheiden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Erbengemeinschaft den Nachlass gemeinsam verwaltet und sich letztlich auf eine Auseinandersetzung – also die Aufteilung oder Verwertung des Nachlasses – einigt. Bei Immobilien ist das besonders komplex, denn ein Haus lässt sich nicht einfach in Stücke teilen.
Typische Konstellationen: Geschwister erben das Elternhaus. Ehepartner und Kinder teilen sich eine Wohnung. Oder entferntere Verwandte erben überraschend eine Immobilie. Jede Situation ist anders – und jede benötigt eine individuelle Lösung.
§ 2032 BGB: Bei mehreren Erben wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben.
§ 2038 BGB: Die Verwaltung des Nachlasses steht allen Miterben gemeinschaftlich zu.
§ 2042 BGB: Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen – es sei denn, sie wurde durch Testament ausgeschlossen.
Einstimmigkeit: Für größere Entscheidungen wie den Verkauf brauchen Sie die Zustimmung aller Miterben.
Bei Fleck Immobilien steht der Mensch im Mittelpunkt – nicht die Transaktion. Franz Fleck begleitet Sie persönlich durch jeden Schritt und sorgt dafür, dass Sie sich jederzeit gut aufgehoben fühlen.
Über 30 Jahre Erfahrung auf dem Berliner Immobilienmarkt. Franz Fleck kennt die Berliner Kieze, die Marktdynamik und den Wert jeder Immobilie. Er begleitet Sie von der Erstberatung über die Bewertung bis hin zum erfolgreichen Abschluss – mit Feingefühl, Verhandlungsgeschick und echtem Interesse an Ihrer Situation.
Gerade bei Erbengemeinschaften weiß er, wie wichtig Einfühlungsvermögen und Transparenz sind. Er nimmt sich die Zeit, alle Beteiligten abzuholen und gemeinsam die beste Lösung zu finden.
Für rechtliche Fragestellungen arbeitet er eng mit einem erfahrenen Juristen zusammen, sodass Ihre Interessen auch rechtlich stets abgesichert sind.
Bei einer Erbengemeinschaft laufen viele Fragen parallel: Welchen Wert hat das Haus? Wie verteilen sich die Anteile? Was passiert bei unterschiedlichen Vorstellungen? Solche Situationen erfordern nicht nur Fachwissen, sondern vor allem jemanden, der zuhört, vermittelt und das Spielfeld von außen betrachtet. Wer nicht selbst emotional beteiligt ist, findet leichter eine Lösung – und mit jahrelanger Erfahrung und der nötigen Kreativität lassen sich auch in verfahrenen Situationen neue Wege schaffen.
Bei Fleck Immobilien bekommen Sie genau das: einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Situation versteht, alle Beteiligten zusammenbringt und den Prozess von der Bewertung bis zum Notar begleitet – mit Erfahrung, Ruhe und einem klaren Plan.
Es gibt nicht den einen richtigen Weg. Welche Lösung für Ihre Situation passt, hängt von vielen Faktoren ab. Hier die wichtigsten Optionen im Überblick:
Auch wenn die Situation überwältigend wirkt – mit diesen ersten Schritten gewinnen Sie Klarheit und Handlungsfähigkeit: